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Aufruf Gleiches Recht auf Schulwahl für Eltern von Kindern mit Behinderung

15.05.2019 von LAG Redaktion

 

Liebe InklusionsunterstützerInnen,

die Initiative Gute Inklusion hat einen Aufruf zum Thema Gleiches Recht auf Schulwahl für Eltern von Kindern mit Behinderung entworfen (s. Anlage). Die Initiative Gute Inklusion bittet alle Organisationen, die sich für das Menschenrecht auf Inklusion einsetzen um die Unterzeichnung dieses Aufrufes. Anlass für diesen Aufruf ist die Tatsache, dass in der diesjährigen Anmelderunde für Klasse 1 und Klasse 5 fast ein Drittel der Erstwünsche von Kindern mit Behinderung von der Schulbehörde abgelehnt wurden, während bei allen anderen Kindern nur jedes zwanzigste Kind den Erstwunsch nicht erfüllt bekam. Mit diesem Aufruf soll der politische Druck auf den Schulsenator erhöht werden, in Zukunft das gleiche Recht auf Schulwahl für Eltern von Kindern mit Behinderung zu gewährleisten.

Wir bitten eure/Ihre Organisation um die Unterzeichnung dieses Aufrufs. Rückmeldungen bitte bis zum 5.6.19 an pit.katzer@t-online.de .

www.gute-inklusion.de

m: 01782140462

 

Entwurf


Gleiches Recht auf Schulwahl für Eltern von Kindern mit Behinderung


Vor zehn Jahren wurde die UN-Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderung beschlossen. Seit 2010 wurde das Recht auf Inklusion im Hamburgischen Schulgesetz verankert. Trotzdem werden die Eltern von Kindern mit Behinderung in Hamburg bzgl. des Rechts auf Schulwahl massiv diskriminiert.
Während nur 5,5% aller Kinder ihre Wunschschule in Klasse eins und fünf nicht erhalten, sind es bei Kindern mit Behinderung 31%, d.h. fast sechsmal so viele.
Diese Diskriminierung beruht zum einen auf den behördlichen Verordnungen und Handreichungen zur Schulwahl. Zum anderen gibt es viele rechtswidrige Entscheidungen der Schulbehörde, die gegen das Hamburger Schulgesetz, die entsprechende behördliche Richtlinie und Handreichung sowie gegen einen Beschluss des Hamburger Oberverwaltungsgerichts zum Thema nächstgelegene Schwerpunktschule verstoßen.

Einschränkung des Schulwahlrechts der Eltern von Kindern mit Behinderung durch behördliche Richtlinie und Handreichung

 
In der Richtlinie zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Hamburger Schulen vom 9.11.2017 heißt es in §3(2) „Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Hören oder Sehen (spezielle Förderbedarfe) sollen integrationserfahrene und entsprechend ausgestattete allgemeine Schulen – Schwerpunktschulen – oder spezielle Sonderschulen besuchen.“
Damit wird das Recht auf Schulwahl auf weniger als ein Fünftel aller Schulen eingeschränkt.
Für das Schuljahr 2019/20 folgten 80% der betroffenen Eltern dieser sehr einschränkenden Sollbestimmung. Trotzdem wurde fast jedem dritten Erstwunsch nicht entsprochen.
Ein Grund dafür liegt darin, dass die Aufnahmekapazität der Schwerpunktschulen für Kinder mit Behinderung seit 2018/19 halbiert wurde. Bis 2017/18 hieß es in der Handreichung zur Organisation der Aufnahme zur Klasse 5: „Zuerst erfolgt die Vorabaufnahme für Schülerinnen und Schüler mit speziellen Förderbedarfen (geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Hören, Sehen und Autismus).“ So konnten bis zu vier Kinder mit Behinderung pro Klasse in Schwerpunktschulen aufgenommen werden. In den nachfolgenden Jahren wurde diese Quote halbiert. Dadurch wurde das Wahlrecht der Eltern von Kindern mit Behinderung noch weiter eingeschränkt.

Rechtswidriger Umgang mit dem Schulwahlrecht der Eltern von Kindern mit Behinderung

 
Viele Ablehnungsbescheide der Schulbehörde bzgl. der Erstwünsche für das Schuljahr 2019/20 enthalten folgende rechtswidrigen Praktiken:

  •  Bescheide ohne konkrete auf das jeweilige Kind bezogene Begründung für die Ablehnung.
  • Verletzung behördlicher Vorgaben zur Reihenfolge der Erstwunschberücksichtigung wie vorhandene freie Schulplätze, Geschwisterkinderregelung und Schulweglänge.
  • Verletzung des Oberverwaltungsgerichtsbeschlusses vom 31.8.17 (AZ:1 Bs 190/17) zum Thema Schulweghilfekosten und nächstgelegene Schwerpunktschule.

Forderungen zur Stärkung des Schulwahlrechts der Eltern von Kindern mit Behinderung

 
Wir fordern von Senator Rabe und der Schulbehörde folgende Maßnahmen, die das Schulwahlrecht der Eltern von Kindern mit einer Behinderung stärken und deren Diskriminierung beenden.


1. a) Wenn der Erstwunsch keine Schwerpunktschule ist, muss der Ablehnungsbescheid eine auf das
betreffende Kind bezogene Begründung enthalten, warum die gewünschte Schule für die „hinreichende Förderung und Betreuung“ dieses Kindes nicht geeignet ist.


b) Wenn der Erstwunsch eine Schwerpunktschule ist, muss der Ablehnungsbescheid eine auf das
betreffene Kind bezogene Begründung für die Nichtaufnahme enthalten.
Nur so können die Eltern einen substanziellen Widerspruch formulieren, um ihr Recht zu wahren.


2. Schwerpunktschulen müssen – wie bis 2017 üblich – pro Klasse nicht nur zwei sondern bis zu vier Kinder mit einer Behinderung aufnehmen können.


3. §3(4)2 der Richtlinie zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Hamburger Schulen muss wie folgt geändert werden:
„Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Hören oder Sehen (spezielle Förderbedarfe) sollen können integrationserfahrene und entsprechend ausgestattete allgemeine Schulen – Schwerpunktschulen – oder eine andere für das betreffende Kinder geeignete allgemeine Schule oder spezielle Sonderschulen besuchen.“


4. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes vom 31.8.17 (AZ:1 Bs 190/17) zu Schulweghilfekosten und nächstgelegener Schwerpunktschule wird von der Schulbehörde konsequent umgesetzt.


Unterzeichner - angefragt
ASBH - Arbeitsgemeinschaft Spina bifida und Hydrocephalus Hamburge.V.,
Autismus Hamburg e.V.
BDS-Bund der Schwerhörigen e.V. Hamburg
dlb Hamburg Deutscher Bundesverband für Logopädie
DLH Deutscher Lehrerverband Hamburg
DVE – Deutscher Verband Ergotherapie
Eine Schule für alle e.V.
ElbschulEltern für hörbehinderte Schüler in Hamburg
Elternkammer Hamburg
Elternverein Hamburg e.V.
Evangelische Stiftung Alsterdorf
Ganztagsschulverband e.V., Landesverband Hamburg
Gehörlosenverband Hamburg e.V.
GEST Gemeinschaft der Elternräte an Stadtteilschulen
GEW Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
GGG Verband für Schulen des gemeinsamen Lernens e.V.
Grundschulverband e.V., Landesgruppe Hamburg
Initiative Gute Inklusion
Hamburger Arbeitsassistenz
Hamburger Bündnis für schulische Inklusion
KIDS Hamburg e. V. Kontakt- und Informationszentrum Down-Syndrom
Kinderwelt Hamburg e.V.
LAG für behinderte Menschen e.V.
LAG Eltern für Inklusion e.V.
LEA Landeselternausschuss Kindertagesbetreuung
Leben mit Behinderung
Lehrerkammer Hamburg
Paritätischer Wohlfahrtsverband
Patriotische Gesellschaft von 1765
SchülerInnenkammer Hamburg
SOAL e.V. Hamburg -Alternativer Wohlfahrtsverband Hamburg
SoVD Sozialverband Deutschland
ver.di Fachgruppe Schulen
Vereinigung der SchulleiterInnen der Stadtteilschulen in Hamburg
VHS Verband Hamburger Schulleitungen
ViHS Verband Integration an Hamburger Schulen

 

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