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Teilhabe- und Pflegereform verbinden

28.05.2014 von LAG Redaktion

Bei ihrem Treffen in Rostock sprachen sie sich dafür aus, die geplante Teilhabereform für Menschen mit Behinderungen und die anstehende Pflegereform zeitlich und inhaltlich zu einem Gesamtkonzept zu verbinden.

In ihrer Rostocker Erklärung heißt es beispielsweise: Das Recht auf Teilhabe und unabhängige Lebensführung gilt auch bei Pflegebedürftigkeit.

„Teilhabe von Menschen mit Behinderungen muss auch im Pflegefall gesichert sein. So muss bei der anstehenden Pflegereform die einkommens-  und vermögensunabhängige Gewährung von Pflegeleistungen zwingend diskutiert werden,"  erklärt Verena Bentele, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen.

Matthias Crone, Bürgerbeauftragter von Mecklenburg-Vorpommern und Gastgeber des Treffens: „Auch die Pflege muss der Teilhabe der Menschen am Leben in der Gemeinschaft dienen. Das muss schnell durch einen neuen Begriff der Pflegebedürftigkeit geklärt werden. Der jetzige Begriff des Gesetzes, wer als pflegebedürftig gilt und welche Hilfe gewährt wird, ist überholt. Pflege ist mehr als waschen und ernähren."

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