Um bei der "Ambulantisierung" die Einhaltung von Qualitätskriterien zu fördern, wurde auf Initiative der LAG im März 2005 ein sogenanntes "Konsenspapier" verabschiedet. Die LAG als Interessenvertreterin der Nutzer und Angehörigen, die Behörde für Soziales und Familie als Kostenträger und die Verbände der Anbieter aus der Freien Wohlfahrtspflege und dem privaten Bereich haben sich hier auf gemeinsam getragene Grundsätze verständigt.