15.09.2016 Bereits am 16. Juni 2016 hat der G-BA eine Neufassung der Psychotherapierichtlinie beschlossen. Der Gesetzgeber hatte dem G-BA aufgegeben, bis zum 30.06.2016 Regelungen zur Flexibilisierung des Therapieangebotes, insbesondere zur Einrichtung von psychotherapeutischen Sprechstunden, zur Förderung der frühzeitigen diagnostischen Abklärung und der Akutversorgung, zur Förderung von Gruppentherapien und der Rezidivprophylaxe sowie zur Vereinfachung des Antrags- und Gutachterverfahrens zu beschließen.
Die Patientenvertretung hatte zu diversen Regelungen der Psychotherapierichtlinie Anträge gestellt und diese bis in die Plenumssitzung am 16.06.2016 verfolgt. Wesentlichen Anliegen wurde nicht gefolgt. Deshalb begrüßt die Patientenvertretung ausdrücklich, dass das Bundesministerium für Gesundheit nun eine Beanstandung ausgesprochen und Änderungen der beschlossenen Richtlinie verfügt hat.
Die Situation von Kindern und Jugendlichen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen in der Schule ist seit jeher ein wichtiges Thema in der Selbsthilfe. Oftmals suchen betroffene Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern Rat und Hilfe bei Gleichbetroffenen, wenn es um die Bewältigung des Schulalltags geht. Immer wieder gilt es, besondere Situationen zu meistern – seien es ein Ausflug, eine Klassenfahrt, die Anforderungen des Sportunterrichts oder auch die erkrankungskonforme Ernährung in der Schule.
In der Broschüre „Wir in der Schule: Chronische Erkrankungen und Behinderungen im Schulalltag – Informationen aus der Selbsthilfe“ wurden nunmehr zu 58 Krankheitsbildern entsprechende Hinweise und Tipps aus der Selbsthilfe zum Umgang mit betroffenen Schülerinnen und Schülern zusammengetragen
Für eine Barriere-Freie und Hansestadt Hamburg!
Wir rufen gemeinsam zur Demonstration auf.
Freitag, 13. Mai 2016
16.30 Uhr Treff-Punkt am Haupt-Bahnhof (Ausgang Kirchenallee)
16.45 Uhr Start der Demonstration durch die Mönckebergstraße
17.30 Uhr Anschlag unserer Forderungen am Rathaus
Die LAG für behinderte Menschen erkennt in der Weiterentwicklung der ambulanten Sozialpsychiatrie Licht und Schatten für die Betroffenen. Die grundsätzliche Abkehr von der institutionalisierten Fürsorge, der geplante Abbau bürokratischer Hürden und die Entwicklung personenzentrierter, flexiblerer und vernetzter Hilfen kann positiv bewertet werden. Entscheidend wird aber sein, dass diese Ziele tatsächlich bei den Leistungsberechtigten ankommen müssen.